AgB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rebel Gym GmbH – Deutschland (Stand: 22.06.2025)
für Mitglieder
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Rebel Gym
GmbH, soweit im Einzelfall nichts anders vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die
aufgrund eines mit der Rebel Gym GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung eines
oder mehrerer von der Rebel Gym GmbH betriebenen Fitnessstudios (nachfolgend: Studios oder
einzeln Studio) nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“
(nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche
„zahlungspflichtig bestellen“ oder „kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss
eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch
Bestätigung per E-Mail durch die Rebel Gym GmbH. Die Rebel Gym GmbH speichert den
Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der
Bestätigung per E-Mail zu. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei
Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. Mitglieds-Armband
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten
Studiobesuch ein Mitglieds-Armband, das ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht.
Die Bandübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung
der Studios.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor
Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag oder ein Probetraining nur mit
Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
2. NUTZUNG DER STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt
Zutritt zu einem Studio oder mehreren Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der
jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
Die Rebel Gym GmbH ist berechtigt, einzelne unter den Marken „Rebel Gym“ betriebene Studios pro
Monat bis zu acht Stunden innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für gesonderte Veranstaltungen
oder Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu
verweigern. Die Rebel Gym GmbH wird die Zeit und Dauer der Sperrung im jeweiligen Studio sowie
auf der jeweiligen Studio- Website mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im
Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3 Zutritt nur mit Mitglieds-Armband
Durch das Mitglieds-Armband erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne
Mitnahme des Mitglieds-Armband ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
2.4. Hausordnung
Die Rebel Gym GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das
jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen
Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Die jeweils gültige Hausordnung wird auf der Website veröffentlicht und ist Bestandteil des Vertrags.
2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten
Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist,
Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen
Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem
Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

2.7 Vorgehen bei Verstößen gegen die Hausordnung

Die Rebel Gym GmbH behält sich vor, bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Pflichten aus dem Mitgliedsvertrag nach folgendem Verfahren vorzugehen:

  • 1. Stufe: Schriftliche Abmahnung + Vertragsstrafe
    – Beim ersten erheblichen Verstoß gegen die Hausordnung (z. B. Weitergabe des Mitglieds-Armbands, grobe Missachtung von Sicherheitsregeln, Störung des Trainingsbetriebs, Verunreinigung des Studios) wird eine schriftliche Abmahnung ausgesprochen. In diesen Fällen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 € fällig.

  • 2. Stufe: Fristlose Kündigung der Mitgliedschaft
    – Bei einem erneuten erheblichen Verstoß nach Ausspruch der Abmahnung oder bei einem besonders schwerwiegenden Regelverstoß kann die Rebel Gym GmbH das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen und ein Hausverbot aussprechen.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit dem Mitglieds-Armband
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitglieds-Armband zu sorgen. Einen
Verlust des Mitglied-Armbands hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per E-Mail zu
melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des Mitglieds-Armbands gesperrt und
ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch
Dritte) befreit.
3.2. Verlust des Mitglieds-Armbands

Geht das Armband einmalig verloren, stellen wir aus Kulanz ein neues Armband kostenlos aus.
Ab dem zweiten Verlust wird eine Gebühr von 15 € pro Ersatz-Armband fällig.
3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Rebel Gym GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann.
Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame
Erklärungen von der Rebel Gym GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte
Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt
werden können.
3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der Rebel Gym GmbH unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe des Mitglieds-Armbands /
Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der Rebel Gym GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das
Mitglied ist daher verpflichtet, das Mitglieds-Armband ausschließlich persönlich zu verwenden und
nicht Dritten zu überlassen.
Um sicherzustellen, dass das Mitglieds-Armband nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das
Mitglied der Rebel Gym GmbH ein Foto von sich zur Verfügung, welches von der Rebel Gym GmbH
gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die Rebel Gym
GmbH vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine
Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Betäubungsmittel zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige
Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Betäubungsmittel und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen
sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise
ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten
in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu
machen.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des
Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils
im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit
vertraglich nichts anderes vereinbart ist. 

Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat wird nach Vertragsabschluss zusammen mit der Gebühr für das Startpaket fällig.
Diese Buchung erfolgt je nach Handhabung des Studios, in der Regel kurz nach Vertragsabschluss. 

Bei der Vorverkaufsaktion beginnt die Zahlungspflicht erst ab dem im Vertragsdeckblatt angegebenen Startdatum (15. Dezember 2025).

Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen
Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2. Gestaffelte Preisvereinbarung
4.2.1 Für die Mitgliedschaften der Studiomarke Rebel Gym:
Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein Staffelbeitrag vereinbart, kann die Rebel Gym GmbH den
monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft um maximal 2 EUR inkl.
MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr erhöhen. Das Recht steht der Rebel Gym GmbH frühestens
jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es
bleibt der Rebel Gym GmbH unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, auch
unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils
nur für die Zukunft, auszuüben. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste
Preis im Verhältnis zu den von der Rebel Gym GmbH dann erbrachten Leistungen unangemessen
ist.
4.2.2 Macht die Rebel Gym GmbH von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies
dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises,
durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse mitteilen.
4.2.3 Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigt das
Mitglied nicht zur Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt.
Das Preisanpassungsrecht nach Nr. 4.3 dieser AGB bleibt von der Vereinbarung von Staffelbeiträgen
ebenfalls unberührt.
4.3. Weitere Preisanpassung aus wichtigem Grund
4.3.1 Unabhängig von Ziffer 4.2 ist die Rebel Gym GmbH berechtigt, den monatlichen
Mitgliedsbeitrag nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, sofern hierfür ein wichtiger
sachlicher Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann insbesondere, aber nicht ausschließlich, in einer
Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, gesetzlichen Vorgaben, Marktverhältnisse
oder sonstiger betrieblicher Notwendigkeiten bestehen, die eine angemessene Anpassung der Preise objektiv rechtfertigen.
4.3.2 Die beabsichtigte Preisanpassung wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem
Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Das Mitglied ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung
hat spätestens eine Woche vor Inkrafttreten der geänderten Beitragshöhe bei der Rebel Gym GmbH
einzugehen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gilt die Preisanpassung als genehmigt. Die
Änderung darf nicht zu einer unangemessenen Erhöhung im Verhältnis zu den von der Rebel Gym
GmbH erbrachten Leistungen führen.
4.4. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten
Beiträge und Gebühren (z.B. für das Mitglieds-Armband) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Rebel Gym GmbH hierfür ein schriftliches
Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die
jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.5 Zahlungsverzug
4.5.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Rebel Gym GmbH sich das Recht vor,
dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft
verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten
einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen,
Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.5.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied
mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in
Verzug, ist die Rebel Gym GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu
kündigen. In diesem Falle ist die Rebel Gym GmbH berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

4.5.3 Konkretes Vorgehen bei Zahlungsverzug:

Die Rebel Gym GmbH behält sich bei ausbleibenden Zahlungen folgendes internes Verfahren vor:

  • 1. Stufe: Rücklastschrift + erste Mahnung
    – Kann ein Beitrag nicht abgebucht werden, tritt automatisch Zahlungsverzug ein. Es entsteht eine Rücklastschriftgebühr in angemessener Höhe. Das Mitglied erhält eine erste Mahnung per E-Mail. Die Rebel Gym GmbH ist berechtigt, den Zugang zum Studio vorübergehend zu sperren, bis der offene Betrag vollständig ausgeglichen wurde. 

  • 2. Stufe: Zweite Mahnung + Mahngebühr
    – Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Frist von 10 Tagen, wird eine zweite Mahnung versendet. Dabei wird eine angemessene Mahngebühr erhoben. 

  • 3. Stufe: Letzte Mahnung / Endfrist
    – Bleibt die Zahlung erneut aus, wird eine letzte Mahnung mit Endfrist versendet. Dabei wird das Mitglied darauf hingewiesen, dass bei weiterem Ausbleiben der Zahlung eine außerordentliche Kündigung erfolgt.

  • 4. Stufe: Außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft
    – Befindet sich das Mitglied mit einem Betrag im Verzug, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, ist die Rebel Gym GmbH gemäß Ziffer 4.5.2 berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Die offenen Forderungen bleiben trotz Kündigung bestehen und werden weiterverfolgt.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
5.1.1 Verträge mit Mindestvertragslaufzeit
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit
(nachfolgend: Mindestlaufzeit). Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist,
verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder
von der Rebel Gym GmbH fristgerecht zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird. Für die
Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist, soweit dort nichts
anderes geregelt ist, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende der Mindestlaufzeit. Nach
Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem
Monat gekündigt werden.
5.1.2. Verträge ohne feste Vertragslaufzeit (sog. „Flex-Verträge“)
Sofern auf dem Vertragsdeckblatt keine Mindestvertragslaufzeit angegeben ist, gilt der Vertrag als
unbefristet geschlossen und kann von beiden Vertragsparteien mit der auf dem Vertragsdeckblatt
angegebenen Kündigungsfrist zum Ende einer monatlichen Trainingsperiode gekündigt werden. Die
Trainingsperiode beginnt immer an dem Tag des Monats, der dem Tag des Vertragsschlusses
entspricht und endet an dem Tag, der im Folgemonat dem Tag des Vertragsschlusses vorangeht.
(z.B. Vertragsschluss am 15.08.2025, d.h. 1. Trainingsperiode 15.08.2025 bis 14.09.2025 usw.)
5.2. Stilllegung des Vertrages

5.2.1. Stilllegung des Vertrags ohne besonderen Grund

Eine Stilllegung ohne besonderen Grund ist nicht möglich.

5.2.2. Stilllegung bei besonderem Grund (z. B. bei Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft, Auslandsaufenthalt, beruflicher Versetzung oder Studium außerhalb des Wohnorts)
Die Stilllegung erfolgt nur bei rechtzeitiger schriftlicher Beantragung durch das Mitglied unter Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. ärztliches
Attest). Über die Genehmigung entscheidet die Rebel Gym GmbH nach billigem Ermessen.
Während der Stilllegung ruht der Vertrag, und es besteht kein Anspruch auf Nutzung der
Studioleistungen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung.
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von
vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe
der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Kündigungen können alternativ auch über die auf
der Webseite der jeweiligen Marke bereitgestellte Kündigungsschaltfläche erklärt werden.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige kann auch per Brief an die Rebel Gym GmbH, Haidäckerweg 6,
93149 Nittenau oder per E-Mail (info@rebelgym.de) erfolgen.

6. HAFTUNG DER Rebel Gym GmbH
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Rebel Gym GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei
Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach
Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das
Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und
außervertragliche Haftung von der Rebel Gym GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt. Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von
Erfüllungsgehilfen von der Rebel Gym GmbH.

Die Nutzung der Trainingsgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, seinen Gesundheitszustand regelmäßig zu überprüfen und das Training nur bei körperlicher Eignung durchzuführen. Die Rebel Gym GmbH haftet nicht für Verletzungen oder gesundheitliche Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung von Geräten oder auf Missachtung von Sicherheitshinweisen und Anweisungen des Personals zurückzuführen sind, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Rebel Gym GmbH vorliegt

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU- Kommission
folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/ consumers/odr.
Die Rebel Gym GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB
Die Rebel Gym GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der
Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche
Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren
Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Rebel Gym GmbH wird das
Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen
innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders
darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen oder
solchen Forderungen gegen die Rebel Gym GmbH aufrechnen, die in einem synallagmatischen
Verhältnis zur Gegenforderung stehen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen
des Mitglieds gegen die Rebel Gym GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach
Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so
lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.5. Salvatorische Klausel
In Anbetracht der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) bleibt die Wirksamkeit des Vertrages sowie aller übrigen
Bestimmungen unberührt. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, tritt
an ihre Stelle eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am
nächsten kommt und gesetzlich zulässig ist. Etwaige Lücken in den AGB werden durch eine dem
Vertragszweck entsprechende, rechtlich zulässige Regelung geschlossen.
7.6. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.

7.7 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung der Rebel Gym GmbH abrufbar.

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