Hausordnung

Hausordnung – Rebel Gym

Herzlich willkommen im Rebel Gym!
Damit sich alle Mitglieder und Gäste zu jeder Zeit sicher, wohl und respektiert fühlen, gelten im gesamten Studio die folgenden Regeln.
Mit Betreten des Studios erkennt jedes Mitglied die Hausordnung an.
Die Anweisungen des Personals sind jederzeit verbindlich.


1. Allgemeines & Sicherheit

  1. Das Training erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.

  2. Den Anweisungen des Studio- und Fachpersonals ist immer Folge zu leisten – sie dienen der Sicherheit aller.

  3. Das Mitführen gefährlicher Gegenstände, das Manipulieren an Geräten oder das unsachgemäße Nutzen von Equipment ist untersagt.

  4. Notausgänge sind freizuhalten und dürfen nicht blockiert werden.

  5. Schäden oder technische Probleme an Geräten müssen sofort dem Personal gemeldet werden.

  6. Jeder ist verpflichtet, sich im Studio rücksichtsvoll zu verhalten und andere Mitglieder nicht zu gefährden.

  7. Im gesamten Studio besteht ein Rauch- und Alkoholverbot. Dies umfasst Tabakprodukte, E-Zigaretten, Vapes sowie den Konsum oder das Mitführen alkoholischer Getränke.

2. Eltern & Kinder

  1. Eltern haften für ihre Kinder.

  2. Kinder dürfen sich im gesamten Trainingsbereich einschließlich Geräte-, Freihantel-, Functional- und Kursräumen nicht aufhalten.

  3. Der Aufenthalt von Kindern im Wellness-, Sauna- und Ruhebereich ist ebenfalls untersagt.

  4. Kinderwagen, Spielzeuge oder Babyschalen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht in die Trainingszone mitgenommen werden.


3. Check-in / Check-out

  1. Der Zutritt ist nur über das persönliche Mitgliedsarmband oder den QR-Code gestattet.

  2. Jeder Besuch muss vor Betreten des Trainingsbereichs über das Check-in-System erfasst werden.

  3. Das Armband ist personalisiert und nicht übertragbar – Weitergabe oder Mitschleusen anderer Personen führt zum sofortigen Hausverbot.

  4. Bei Verlust des Armbands ist unverzüglich das Personal zu informieren.


4. Kleidung & Schuhe

  1. Es ist ausschließlich sportgerechte, saubere Kleidung zu tragen.

  2. Training in Straßenkleidung, Arbeitskleidung, Jeans oder ungeeigneten Bekleidungsstücken ist untersagt.

  3. Trainieren mit freiem Oberkörper ist aus Hygiene- und Respektgründen verboten.

  4. Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen Indoor-Sportschuhen betreten werden.

  5. Training barfuß oder in Socken ist nicht erlaubt (Ausnahme: bestimmte Kursformate wie Pilates oder Yoga, jedoch nur nach Traineranweisung).

  6. Schuhe mit Metallteilen, schweren Profilsohlen oder Arbeitsschuhe sind verboten.

  7. Das Tragen von ungeeigneten Schmuckstücken (z. B. große Ringe, Ketten) ist aus Verletzungsgründen zu vermeiden.


5. Getränke, Nahrung & Konsum

  1. In den Trainingsbereichen sind nur verschließbare Trinkflaschen gestattet.

  2. Glasflaschen sind im gesamten Studio aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

  3. Offene Getränke wie Kaffee oder Tee dürfen ausschließlich im Loungebereich konsumiert werden.

  4. Das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen ist im gesamten Studio untersagt.


6. Hygiene, Wellness & Sauna

  1. Ein Handtuch ist auf allen Geräten, Matten und Polstern Pflicht.

  2. Geräte und Flächen müssen nach jeder Benutzung desinfiziert werden.

  3. Im Wellnessbereich und in den Duschen sind Badeschuhe zu tragen.

  4. Beim Saunieren ist ein ausreichend großes Handtuch verpflichtend – es muss der gesamte Körper inklusive Füße aufliegen. Das Saunieren kann wahlweise textilfrei oder in Badebekleidung erfolgen.

  5. Intimhygiene und respektvoller Umgang sind in allen Wellnessbereichen zwingend einzuhalten.

  6. Das Rasieren, Nägelschneiden oder Durchführen kosmetischer Behandlungen in Umkleiden, Duschen oder Sauna ist verboten.

  7. In Ruhebereichen ist leises Verhalten einzuhalten, Mobiltelefone sind dort lautlos zu stellen.


7. Ordnung & Gerätegebrauch

  1. Nach der Benutzung müssen alle Hanteln, Scheiben, Bänder und Zubehörteile an ihren vorgesehenen Platz zurückgelegt werden.

  2. Geräte dürfen nicht unnötig blockiert werden – Fairness geht vor.

  3. Das Fallenlassen oder Werfen von Lang- oder Kurzhanteln ist strikt verboten.

  4. Gewichte dürfen nicht auf Polstern, Bänken oder anderen ungeeigneten Flächen abgelegt werden.

  5. Magnesia / Chalk – sowohl trocken als auch flüssig – ist im Studio nicht erlaubt, außer ausdrücklich genehmigt.

  6. Die Nutzung mehrerer Geräte gleichzeitig („Station-Hopping“) ist zu Stoßzeiten nicht gestattet.

  7. Bei hohen Belastungen ist ein Spotter oder Trainer hinzuzuziehen.

  8. Das eigenständige Umbauen oder Verändern von Geräten ist untersagt.


8. Verhalten im Studio

  1. Rücksicht, Höflichkeit und respektvoller Umgang sind Grundvoraussetzungen für das Training.

  2. Lautes, aggressives oder provozierendes Verhalten wird nicht toleriert.

  3. Übermäßiges oder künstlich erzeugtes Stöhnen, Schreien oder Lärmen ist zu unterlassen.

  4. Beschimpfungen, Diskriminierungen oder Belästigungen jeglicher Art führen zum sofortigen Ausschluss.

  5. Telefonieren auf der Trainingsfläche ist nicht erlaubt – Telefonate bitte in die Lounge verlegen.

  6. Musik über Lautsprecher ist verboten, Kopfhörer müssen verwendet werden.

  7. Rucksäcke, Taschen und lose Gegenstände dürfen nicht im Trainingsbereich abgelegt werden – bitte Spinde nutzen.

  8. Tiere sind im Studio nicht erlaubt, ausgenommen zertifizierte Assistenzhunde.


9. Theken- & Empfangsbereich

  1. Der Thekenbereich ist ausschließlich dem Personal vorbehalten.

  2. Persönliche Gegenstände dürfen dort nicht abgelegt werden.


10. Foto- und Videoaufnahmen

  1. Private Aufnahmen sind erlaubt, solange keine anderen Personen sichtbar oder hörbar sind.

  2. Gewerbliche oder öffentlich nutzbare Aufnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.

  3. Aufnahmen in Umkleiden, Duschen und Sauna sind ausnahmslos verboten und führen zum sofortigen Hausverbot.


11. Parken

  1. Die Parkplätze dürfen nur während des Aufenthaltes im Studio genutzt werden.

  2. Für Schäden an Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen.

  3. Parkflächen von Notdiensten, Lieferanten oder Behindertenparkplätze dürfen nicht blockiert werden.


12. Verbotene Substanzen & strafbare Handlungen

  1. Besitz, Konsum oder Handel von Alkohol, Drogen, Dopingmitteln oder sonstigen illegalen Substanzen ist streng verboten.

  2. Mitglieder, die unter Einfluss solcher Substanzen stehen, erhalten keinen Zutritt.

  3. Jegliche Form von Diebstahl, Vandalismus oder mutwilliger Beschädigung führt zum sofortigen Ausschluss und zur Anzeige.


13. Fundsachen UND SPINDE

1. Gefundene Gegenstände sind unverzüglich an der Theke abzugeben. Private Gegenstände, die im Studio liegen gelassen werden, können nach 30 Tagen entsorgt oder gespendet werden.

2.  Die Spinde dürfen ausschließlich während des Aufenthalts im Studio genutzt werden; eine dauerhafte Belegung oder das Reservieren eines Schließfachs ist nicht gestattet. Das Studio übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, Kleidung oder persönliche Gegenstände – auch dann nicht, wenn diese in einem Spind eingeschlossen sind.

3. Wir empfehlen, keine Wertsachen unbeaufsichtigt im Studio zu lassen. Die Spinde müssen nach jeder Trainingseinheit vollständig geleert und ordnungsgemäß verschlossen werden.

Verschlossene Spinde dürfen nach Betriebsschluss aus Sicherheits- und Hygienegründen geöffnet werden. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt.


14. Hausrecht

Die Geschäftsleitung und das Personal üben das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten.

1. Leichte Verstöße
– Mündliche Ermahnung
(z. B. kein Handtuch, Hanteln nicht weggeräumt)

2. Erhebliche Verstöße
– Schriftliche Abmahnung + 50 € Vertragsstrafe
(z. B. Weitergabe des Armbands, Missachtung von Sicherheitsregeln)

3. Schwere oder wiederholte Verstöße
– Sofortiges Hausverbot + fristlose Kündigung
(z. B. Gewalt, Diebstahl, Drogen, Aufnahmen in Umkleiden)

Der Mitgliedsbeitrag bleibt bei einem Hausverbot unberührt.


15. Schlussbestimmungen

  1. Die Hausordnung kann jederzeit aktualisiert werden.

  2. Änderungen werden durch Aushang, digitale Kommunikation oder Informationsschreiben bekanntgegeben.

  3. Mit Nutzung des Studios erkennt jedes Mitglied die jeweils gültige Version der Hausordnung an

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